Betriebsanweisungen
Arbeitsplatzbezogene Anweisungen für Gefahrstoffe, Maschinen und biologische Arbeitsstoffe.
Betriebsanweisungen regeln den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen, Maschinen und biologischen Arbeitsstoffen. Sie sind nach §14 Gefahrstoffverordnung und §12 Betriebssicherheitsverordnung in verständlicher Form und in der Sprache der Beschäftigten bereitzustellen. Sie bilden zugleich die Grundlage der jährlichen Unterweisung.
Auf einen Blick
| Rechtsgrundlage | §14 GefStoffV, §12 BetrSichV, DGUV Regel 100-001 |
|---|---|
| Form | schriftlich, arbeitsplatzbezogen |
| Sprache | Sprache der Beschäftigten |
| Aktualisierung | bei Änderungen von Stoff oder Verfahren |
| Aushang | am Arbeitsplatz zugänglich |
| Preis | ab 45 € je Anweisung |
Vorteile
Erfüllt GefStoffV und BetrSichV nachweisbar.
Inhalte lassen sich direkt übernehmen.
Auch für Belegschaften ohne Deutsch als Erstsprache.
Einheitliches Layout über alle Arbeitsplätze.
Zielgruppe
Betriebe mit Gefahrstoffen, Maschinen, Anlagen oder biologischen Arbeitsstoffen – von der Werkstatt über die Reinigung bis zum Labor.
Ablauf
Gefahrstoffverzeichnis und Maschinenliste zusammenstellen.
Aktuelle Datenblätter beim Lieferanten anfordern.
Gefahren, Schutzmaßnahmen, Verhalten bei Störung und Erster Hilfe.
Am Arbeitsplatz zugänglich machen und in die Unterweisung aufnehmen.
Betriebsanweisung ist nicht Bedienungsanleitung
Die Bedienungsanleitung kommt vom Hersteller und beschreibt die Maschine. Die Betriebsanweisung kommt vom Arbeitgeber und beschreibt den sicheren Umgang unter Ihren konkreten Bedingungen. Das Sicherheitsdatenblatt des Lieferanten ist ebenfalls kein Ersatz – es ist nur die Datenquelle.
Häufige Fragen
Quellen: Gefahrstoffverordnung §14 · Betriebssicherheitsverordnung §12 · DGUV Regel 100-001. Stand: August 2026.
Betriebsanweisungen anfragen
Kostenlos, unverbindlich, bis zu vier Angebote geprüfter Anbieter aus Ihrer Region – ohne Vermittlungsgebühr.