Ersthelfer-Fortbildung

Alle zwei Jahre, 9 Unterrichtseinheiten – sonst wird der komplette Grundlehrgang fällig.

Kurz beantwortet

Betriebliche Ersthelfer müssen ihre Kenntnisse alle zwei Jahre in einer Fortbildung mit 9 Unterrichtseinheiten auffrischen. Wird die Frist überschritten, verliert die Person den Ersthelfer-Status und muss den vollständigen Grundlehrgang wiederholen. Die Kosten trägt auch hier die zuständige Berufsgenossenschaft.

Auf einen Blick

RechtsgrundlageDGUV Vorschrift 1 §26
Intervallalle 2 Jahre
Umfang9 Unterrichtseinheiten
FristüberschreitungGrundlehrgang erneut erforderlich
Kostenträgt die Berufsgenossenschaft
Inhouseab ca. 10 Teilnehmern
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Vorteile

Kostenfrei

Übernahme durch die BG bei ermächtigten Stellen.

Kürzer als neu

9 UE statt komplettem Grundlehrgang.

Aktuelle Standards

Reanimationsleitlinien werden regelmäßig angepasst.

Planbar

Sammeltermin für alle Ersthelfer eines Standorts.

Zielgruppe

Alle betrieblichen Ersthelfer, deren letzte Ausbildung oder Fortbildung knapp zwei Jahre zurückliegt.

Ablauf

1
Fristen erfassen

Ausbildungsdaten aller Ersthelfer in eine Übersicht überführen.

2
Termin bündeln

Alle fälligen Personen in einem Inhouse-Termin zusammenfassen.

3
Fortbildung

9 UE mit Praxisanteil, Schwerpunkt Reanimation und AED.

4
Nachweis ablegen

Bescheinigungen zentral archivieren, nächste Frist eintragen.

Der häufigste Fehler: kein Fristenkalender

In vielen Betrieben fällt erst bei der nächsten Begehung auf, dass die Hälfte der Ersthelfer den Status verloren hat. Eine einfache Tabelle mit Name, Datum und Fälligkeit verhindert, dass aus einer 9-Stunden-Fortbildung ein kompletter Grundlehrgang wird.

Häufige Fragen

Der Ersthelfer-Status entfällt. Es ist der vollständige Grundlehrgang zu absolvieren, nicht nur die Fortbildung.
Nein, jede von der DGUV ermächtigte Stelle ist möglich.
Nein, eine formale Kulanz ist nicht vorgesehen. Manche BGen akzeptieren kurze Überschreitungen, verlassen sollten Sie sich darauf nicht.
Fachlich geprüft: Michael Brandt
Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa), Brandschutzbeauftragter · 14 Jahre Praxis

Quellen: DGUV Vorschrift 1 §26 · DGUV Information 204-022. Stand: August 2026.

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