Ersthelfer-Fortbildung
Alle zwei Jahre, 9 Unterrichtseinheiten – sonst wird der komplette Grundlehrgang fällig.
Betriebliche Ersthelfer müssen ihre Kenntnisse alle zwei Jahre in einer Fortbildung mit 9 Unterrichtseinheiten auffrischen. Wird die Frist überschritten, verliert die Person den Ersthelfer-Status und muss den vollständigen Grundlehrgang wiederholen. Die Kosten trägt auch hier die zuständige Berufsgenossenschaft.
Auf einen Blick
| Rechtsgrundlage | DGUV Vorschrift 1 §26 |
|---|---|
| Intervall | alle 2 Jahre |
| Umfang | 9 Unterrichtseinheiten |
| Fristüberschreitung | Grundlehrgang erneut erforderlich |
| Kosten | trägt die Berufsgenossenschaft |
| Inhouse | ab ca. 10 Teilnehmern |
Vorteile
Übernahme durch die BG bei ermächtigten Stellen.
9 UE statt komplettem Grundlehrgang.
Reanimationsleitlinien werden regelmäßig angepasst.
Sammeltermin für alle Ersthelfer eines Standorts.
Zielgruppe
Alle betrieblichen Ersthelfer, deren letzte Ausbildung oder Fortbildung knapp zwei Jahre zurückliegt.
Ablauf
Ausbildungsdaten aller Ersthelfer in eine Übersicht überführen.
Alle fälligen Personen in einem Inhouse-Termin zusammenfassen.
9 UE mit Praxisanteil, Schwerpunkt Reanimation und AED.
Bescheinigungen zentral archivieren, nächste Frist eintragen.
Der häufigste Fehler: kein Fristenkalender
In vielen Betrieben fällt erst bei der nächsten Begehung auf, dass die Hälfte der Ersthelfer den Status verloren hat. Eine einfache Tabelle mit Name, Datum und Fälligkeit verhindert, dass aus einer 9-Stunden-Fortbildung ein kompletter Grundlehrgang wird.
Häufige Fragen
Quellen: DGUV Vorschrift 1 §26 · DGUV Information 204-022. Stand: August 2026.
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