Evakuierungshelfer

Organisieren im Notfall die Räumung, kontrollieren Bereiche und melden Vermisste am Sammelplatz.

Kurz beantwortet

Evakuierungshelfer organisieren die Räumung: Sie kontrollieren Bereiche, leiten Personen zu Sammelplätzen und melden Vermisste. Grundlage ist ASR A2.3 in Verbindung mit §10 ArbSchG. Anders als beim Brandschutzhelfer nennt keine Regel eine feste Quote – die Zahl ergibt sich aus Gebäudegröße, Etagen und Personenzahl.

Auf einen Blick

Rechtsgrundlage§10 ArbSchG, ASR A2.3
Feste Quotenein, aus Gefährdungsbeurteilung ableiten
Praxisrichtwert1 Helfer je Etage oder Bereich
Dauerca. 2 bis 3 Stunden
Preis30 bis 50 € pro Teilnehmer
Kombinationoft mit Brandschutzhelfer an einem Tag
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Vorteile

Klare Zuständigkeit

Im Ernstfall weiß jeder, wer welchen Bereich kontrolliert.

Schnellere Räumung

Geübte Helfer verkürzen die Räumungszeit erheblich.

Vollzähligkeitskontrolle

Strukturierte Meldung am Sammelplatz statt Chaos.

Ergänzt Brandschutz

Deckt genau die Lücke, die Brandschutzhelfer offenlassen.

Zielgruppe

Betriebe mit mehreren Etagen, Publikumsverkehr, Schichtbetrieb oder Personen, die sich nicht selbst retten können. Auch für Bürogebäude mit mehreren Mietparteien relevant.

Ablauf

1
Bereiche festlegen

Etagen, Abschnitte und Sammelplätze definieren.

2
Schulung

Aufgaben, Kommunikationswege, Umgang mit Panik und mobilitätseingeschränkten Personen.

3
Begehung

Fluchtwege, Sammelplätze und Meldeketten vor Ort durchgehen.

4
Räumungsübung

Ablauf mindestens alle zwei bis fünf Jahre real üben.

Worin unterscheiden sich die Rollen?

Der Brandschutzhelfer bekämpft den Entstehungsbrand. Der Evakuierungshelfer kümmert sich um Menschen: Er sorgt dafür, dass niemand zurückbleibt, dass Aufzüge nicht benutzt werden und dass am Sammelplatz die Vollzähligkeit kontrolliert wird. Beide Rollen können in einer Person zusammenfallen, decken sich inhaltlich aber nicht.

Wie viele brauchen Sie?

Bewährt hat sich ein Helfer je Etage oder abgeschlossenem Bereich, bei Publikumsverkehr mehr. Entscheidend ist, dass jeder Bereich in wenigen Minuten kontrolliert werden kann.

Häufige Fragen

Eine ausdrückliche Quote gibt es nicht. Aus §10 ArbSchG und ASR A2.3 ergibt sich aber die Pflicht, die Räumung zu organisieren und dafür Personen zu benennen und zu schulen.
Ja, wenn er zusätzlich für die Räumung geschult ist. Viele Anbieter kombinieren beide Module an einem Tag.
Empfohlen wird alle zwei bis fünf Jahre, in Sonderbauten und bei Publikumsverkehr häufiger.
Fachlich geprüft: Michael Brandt
Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa), Brandschutzbeauftragter · 14 Jahre Praxis

Quellen: Arbeitsschutzgesetz §10 · ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge“. Stand: August 2026.

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