Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa)

Sicherheitstechnische Betreuung nach ASiG und DGUV Vorschrift 2 – intern oder extern.

Kurz beantwortet

Jeder Arbeitgeber muss nach dem Arbeitssicherheitsgesetz eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und einen Betriebsarzt bestellen. Der Umfang richtet sich nach DGUV Vorschrift 2 und hängt von Betriebsgröße und Gefährdungsklasse ab. Kleinbetriebe bis 50 Beschäftigte können das alternative Unternehmermodell wählen.

Auf einen Blick

RechtsgrundlageASiG §5, DGUV Vorschrift 2
Ab wann Pflichtab dem ersten Beschäftigten
Umfangnach Betreuungsgruppe und Beschäftigtenzahl
AlternativeUnternehmermodell bis 50 Beschäftigte
Preis extern85 bis 130 € pro Stunde
Bestellungschriftlich erforderlich
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Vorteile

Pflicht erfüllt

ASiG-Bestellung nachweisbar dokumentiert.

Fachliche Entlastung

Gefährdungsbeurteilung, Begehungen und ASA-Sitzungen aus einer Hand.

Flexibel

Extern stundenweise oder intern ausgebildet.

Kleinbetriebe

Unternehmermodell mit Grundschulung als günstige Alternative.

Zielgruppe

Alle Betriebe ab dem ersten Beschäftigten. Externe Betreuung lohnt bis etwa 200 Beschäftigten, danach wird eine interne Fachkraft meist wirtschaftlicher.

Ablauf

1
Betreuungsgruppe klären

WZ-Code und Gefährdungsklasse nach DGUV Vorschrift 2 bestimmen.

2
Einsatzzeit berechnen

Grundbetreuung plus betriebsspezifische Betreuung ermitteln.

3
Fachkraft bestellen

Schriftliche Bestellung mit Aufgaben und Einsatzzeit.

4
Betreuung starten

Begehungen, Gefährdungsbeurteilung, ASA-Sitzungen einplanen.

Unternehmermodell für Kleinbetriebe

Betriebe bis 50 Beschäftigte können statt einer festen Bestellung am alternativen Betreuungsmodell teilnehmen. Der Unternehmer absolviert dafür eine Grundschulung bei seiner Berufsgenossenschaft und nimmt regelmäßig an Fortbildungen teil. Externe Fachkunde wird dann nur noch anlassbezogen hinzugezogen – das senkt die laufenden Kosten deutlich.

Häufige Fragen

Ja, nach §5 ASiG ab dem ersten Beschäftigten. Der Umfang richtet sich nach DGUV Vorschrift 2.
Üblich sind 85 bis 130 Euro pro Stunde. Der Jahresumfang ergibt sich aus Betreuungsgruppe und Beschäftigtenzahl.
Ja. Die Ausbildung umfasst mehrere Ausbildungsstufen und dauert berufsbegleitend etwa ein Jahr.
Fachlich geprüft: Michael Brandt
Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa), Brandschutzbeauftragter · 14 Jahre Praxis

Quellen: Arbeitssicherheitsgesetz §5 · DGUV Vorschrift 2. Stand: August 2026.

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