Brandschutz
Von der Brandschutzhelfer-Ausbildung bis zur Räumungsübung: alle Leistungen, die §10 ArbSchG und ASR A2.2 von Ihrem Betrieb verlangen.
Leistungen in diesem Bereich
Alle Leistungen im Bereich Brandschutz lassen sich über eine einzige Anfrage abdecken. Sie beschreiben einmal Ihren Bedarf, wir leiten ihn an geprüfte Anbieter in Ihrer Region weiter.
Themen im Detail
Pflichten, Ablauf und Kostenrahmen je Leistung.
Brandschutzhelfer-Ausbildung
Pflicht nach §10 ArbSchG: Beschäftigte, die Entstehungsbrände bekämpfen und die Räumung unterstützen.
Evakuierungshelfer
Organisieren im Notfall die Räumung, kontrollieren Bereiche und melden Vermisste am Sammelplatz.
Räumungsübung
Der Praxistest: Funktionieren Alarmierung, Fluchtwege und Sammelplätze wirklich?
Brandschutzunterweisung
Die jährliche Kurzunterweisung für alle Beschäftigten – nicht zu verwechseln mit der Brandschutzhelfer-Ausbildung.
Brandschutzbeauftragter
Ausbildung nach DGUV Information 205-003 – für Betriebe mit erhöhter Brandgefährdung oder behördlicher Auflage.
In 60 Sekunden zur passenden Schulung
Kostenlos, unverbindlich, bis zu vier Angebote geprüfter Anbieter aus Ihrer Region – ohne Vermittlungsgebühr.