Brandschutzhelfer-Ausbildung

Pflicht nach §10 ArbSchG: Beschäftigte, die Entstehungsbrände bekämpfen und die Räumung unterstützen.

Kurz beantwortet

Brandschutzhelfer bekämpfen Entstehungsbrände mit Feuerlöschern und unterstützen die Räumung. Nach ASR A2.2 gilt ein Anteil von 5 Prozent der Beschäftigten in der Regel als ausreichend. Die Ausbildung dauert etwa drei Stunden und besteht aus Theorie und einer praktischen Löschübung. Eine Auffrischung wird alle drei bis fünf Jahre empfohlen.

Auf einen Blick

Rechtsgrundlage§10 ArbSchG, ASR A2.2, DGUV Information 205-023
Erforderliche Anzahlin der Regel 5 % der Beschäftigten
Dauerca. 3 Stunden
Auffrischungalle 3 bis 5 Jahre empfohlen
Preis offener Kurs35 bis 60 € pro Teilnehmer
Preis Inhouse450 bis 900 € Tagessatz
Voraussetzungenkeine
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Vorteile

Rechtssicher

Sie erfüllen die Benennungspflicht aus §10 ArbSchG nachweisbar.

Praxisnah

Jeder Teilnehmer löscht selbst – am rückstandsfreien Gasbrandsimulator.

Flexibel

Inhouse mit Ihrer Brandschutzordnung oder als offener Termin.

Kombinierbar

Häufig zusammen mit Evakuierungshelfer an einem Tag.

Zielgruppe

Alle Betriebe ab dem ersten Beschäftigten – vom Büro mit vier Personen bis zum Produktionsstandort. Besonders relevant bei Schichtbetrieb, erhöhter Brandgefährdung und Publikumsverkehr.

Ablauf

1
Bedarf ermitteln

5 % der Beschäftigten als Ausgangswert, Abwesenheiten und Schichten einrechnen.

2
Theorie

Brandentstehung, Brandklassen, Brandschutzordnung, Verhalten im Brandfall.

3
Praxis

Löschübung mit Feuerlöscher am Simulator, jeder Teilnehmer einzeln.

4
Nachweis

Teilnahmebescheinigung und Eintrag in Ihre Unterweisungsdokumentation.

Wie viele Brandschutzhelfer sind nötig?

Die ASR A2.2 nennt bei normaler Brandgefährdung 5 Prozent der Beschäftigten als in der Regel ausreichend. Das ist ein Richtwert, kein Deckel. Nach oben abweichen müssen Sie, wenn die Gefährdungsbeurteilung es ergibt.

  • erhöhte Brandgefährdung, etwa bei Schweiß- oder Lackierarbeiten
  • Schichtbetrieb – in jeder Schicht muss jemand verfügbar sein
  • viele Teilzeitkräfte, Urlaub und Krankheit einkalkuliert
  • weitläufige oder unübersichtliche Gebäude
  • Personen, die sich nicht selbst retten können

Praxisregel: Rechnen Sie mit dem Doppelten des Mindestwerts, damit die Abdeckung auch bei Abwesenheiten steht.

Inhouse oder offener Kurs?

Ab etwa acht Teilnehmern ist Inhouse fast immer günstiger, weil der Tagessatz unabhängig von der Gruppengröße gilt. Der größere Vorteil liegt im Inhalt: Der Ausbilder arbeitet mit Ihrer Brandschutzordnung, Ihren Löschern und Ihren Fluchtwegen. Für einzelne Nachzügler lohnt der offene Kurs.

Häufige Fragen

Ja. §10 ArbSchG verpflichtet den Arbeitgeber, Beschäftigte für die Brandbekämpfung zu benennen. ASR A2.2 verlangt deren Ausbildung in Theorie und Praxis.
Eine gesetzliche Gültigkeit gibt es nicht. Die DGUV Information 205-023 empfiehlt eine Auffrischung alle drei bis fünf Jahre, bei erhöhter Brandgefährdung häufiger.
Nur der Theorieteil. Die praktische Löschübung muss in Präsenz erfolgen, sonst ist die Ausbildung nach ASR A2.2 nicht vollständig.
Nein. Anders als bei Ersthelfern trägt der Arbeitgeber die Kosten für Brandschutzhelfer selbst.
Fachlich geprüft: Michael Brandt
Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa), Brandschutzbeauftragter · 14 Jahre Praxis

Quellen: Arbeitsschutzgesetz §10 · ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ · DGUV Information 205-023. Stand: August 2026.

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