Notfallorganisation und Meldewege

Wer ruft an, wer weist ein, wer dokumentiert – die Kette muss vorher stehen.

Kurz beantwortet

Die Notfallorganisation regelt Alarmierung, Erste Hilfe, Einweisung des Rettungsdienstes und Dokumentation im Verbandbuch. Nach DGUV Vorschrift 1 §24 muss der Arbeitgeber die erforderlichen Meldeeinrichtungen bereitstellen und die Meldewege bekannt machen. Jeder Erste-Hilfe-Fall ist im Verbandbuch zu dokumentieren und fünf Jahre aufzubewahren.

Auf einen Blick

RechtsgrundlageDGUV Vorschrift 1 §§24–24a
Notruf112
Verbandbuchjeder Fall, Aufbewahrung 5 Jahre
AushangNotfallnummern gut sichtbar
MeldeeinrichtungTelefon oder gleichwertig erreichbar
Preisab 190 € Beratung und Aushang
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Vorteile

Klare Kette

Jeder weiß, wen er wann informiert.

Schnellere Hilfe

Einweisung des Rettungsdienstes spart entscheidende Minuten.

Dokumentiert

Verbandbuch sichert Ansprüche gegenüber der Unfallversicherung.

Datenschutzkonform

Verbandbucheinträge vor Einsicht Dritter geschützt aufbewahren.

Zielgruppe

Alle Betriebe, besonders solche mit abgelegenen Standorten, Einzelarbeitsplätzen, Schichtbetrieb oder weitläufigem Gelände.

Ablauf

1
Meldewege festlegen

Wer alarmiert, wer leistet Erste Hilfe, wer weist ein.

2
Aushang erstellen

Notrufnummern, Ersthelfer, Sammelplatz und Standort gut sichtbar.

3
Verbandbuch einführen

Zugänglich, aber vor Einsicht Dritter geschützt.

4
Bekannt machen

In der jährlichen Unterweisung mitbehandeln.

Warum das Verbandbuch wichtiger ist, als es aussieht

Auch eine Bagatellverletzung kann Wochen später zu Komplikationen führen. Ohne Eintrag im Verbandbuch fehlt der Nachweis, dass der Vorfall im Betrieb passiert ist – die Anerkennung als Arbeitsunfall wird dann schwierig. Der Eintrag dauert eine Minute und ist fünf Jahre aufzubewahren.

Häufige Fragen

Notruf 112, interne Ersthelfer mit Durchwahl, Standortadresse für den Rettungsdienst, Sammelplatz und Ort des Verbandkastens.
Fünf Jahre nach dem Eintrag.
Nein. Die Einträge enthalten Gesundheitsdaten und sind vor Einsicht Dritter zu schützen.
Fachlich geprüft: Michael Brandt
Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa), Brandschutzbeauftragter · 14 Jahre Praxis

Quellen: DGUV Vorschrift 1 §§24–24a · DGUV Information 204-021. Stand: August 2026.

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