Notfallorganisation und Meldewege
Wer ruft an, wer weist ein, wer dokumentiert – die Kette muss vorher stehen.
Die Notfallorganisation regelt Alarmierung, Erste Hilfe, Einweisung des Rettungsdienstes und Dokumentation im Verbandbuch. Nach DGUV Vorschrift 1 §24 muss der Arbeitgeber die erforderlichen Meldeeinrichtungen bereitstellen und die Meldewege bekannt machen. Jeder Erste-Hilfe-Fall ist im Verbandbuch zu dokumentieren und fünf Jahre aufzubewahren.
Auf einen Blick
| Rechtsgrundlage | DGUV Vorschrift 1 §§24–24a |
|---|---|
| Notruf | 112 |
| Verbandbuch | jeder Fall, Aufbewahrung 5 Jahre |
| Aushang | Notfallnummern gut sichtbar |
| Meldeeinrichtung | Telefon oder gleichwertig erreichbar |
| Preis | ab 190 € Beratung und Aushang |
Vorteile
Jeder weiß, wen er wann informiert.
Einweisung des Rettungsdienstes spart entscheidende Minuten.
Verbandbuch sichert Ansprüche gegenüber der Unfallversicherung.
Verbandbucheinträge vor Einsicht Dritter geschützt aufbewahren.
Zielgruppe
Alle Betriebe, besonders solche mit abgelegenen Standorten, Einzelarbeitsplätzen, Schichtbetrieb oder weitläufigem Gelände.
Ablauf
Wer alarmiert, wer leistet Erste Hilfe, wer weist ein.
Notrufnummern, Ersthelfer, Sammelplatz und Standort gut sichtbar.
Zugänglich, aber vor Einsicht Dritter geschützt.
In der jährlichen Unterweisung mitbehandeln.
Warum das Verbandbuch wichtiger ist, als es aussieht
Auch eine Bagatellverletzung kann Wochen später zu Komplikationen führen. Ohne Eintrag im Verbandbuch fehlt der Nachweis, dass der Vorfall im Betrieb passiert ist – die Anerkennung als Arbeitsunfall wird dann schwierig. Der Eintrag dauert eine Minute und ist fünf Jahre aufzubewahren.
Häufige Fragen
Quellen: DGUV Vorschrift 1 §§24–24a · DGUV Information 204-021. Stand: August 2026.
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