Brandschutzbeauftragter

Ausbildung nach DGUV Information 205-003 – für Betriebe mit erhöhter Brandgefährdung oder behördlicher Auflage.

Kurz beantwortet

Der Brandschutzbeauftragte berät den Arbeitgeber, erstellt und pflegt die Brandschutzordnung und begleitet Begehungen. Die Ausbildung nach DGUV Information 205-003 umfasst 64 Unterrichtseinheiten. Eine gesetzliche Pflicht besteht nicht allgemein, ergibt sich aber häufig aus der Baugenehmigung, dem Brandschutzkonzept oder der Gefährdungsbeurteilung.

Auf einen Blick

RechtsgrundlageDGUV Information 205-003, Landesbauordnungen
Umfang64 Unterrichtseinheiten
Dauerca. 2 Wochen oder modular
Fortbildungalle 3 Jahre, 16 UE
Preis1.400 bis 2.400 € pro Person
Pflichtnicht allgemein, oft per Auflage
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Vorteile

Interne Kompetenz

Ein fester Ansprechpartner statt externer Einzelberatung.

Auflagen erfüllen

Deckt behördliche Vorgaben aus Baugenehmigung und Konzept.

Kostenersparnis

Ab einer bestimmten Größe günstiger als dauerhafte externe Betreuung.

Anerkannt

Ausbildung nach DGUV-Standard, bundesweit akzeptiert.

Zielgruppe

Industriebetriebe, Sonderbauten, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Verkaufsstätten und alle Betriebe mit entsprechender behördlicher Auflage.

Ablauf

1
Prüfen

Ergibt sich die Pflicht aus Baugenehmigung, Konzept oder Gefährdungsbeurteilung?

2
Person auswählen

Fachliche Eignung und ausreichende Zeitanteile sicherstellen.

3
Ausbildung

64 UE nach DGUV Information 205-003.

4
Bestellung

Schriftliche Bestellung mit Aufgaben und Befugnissen.

Extern oder intern?

Kleinere Betriebe beauftragen häufig einen externen Brandschutzbeauftragten stundenweise. Ab etwa 200 Beschäftigten oder bei mehreren Standorten rechnet sich die interne Ausbildung – vor allem, weil der interne Beauftragte den Betrieb kennt und kurzfristig verfügbar ist.

Häufige Fragen

Nicht allgemein. Die Pflicht ergibt sich meist aus der Baugenehmigung, dem Brandschutzkonzept, Sonderbauvorschriften oder der Gefährdungsbeurteilung.
64 Unterrichtseinheiten, meist als zweiwöchiger Lehrgang oder in Modulen.
Ja, empfohlen sind 16 Unterrichtseinheiten alle drei Jahre.
Fachlich geprüft: Michael Brandt
Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa), Brandschutzbeauftragter · 14 Jahre Praxis

Quellen: DGUV Information 205-003 · vfdb-Richtlinie 12-09-01 · Landesbauordnungen. Stand: August 2026.

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