Räumungsübung

Der Praxistest: Funktionieren Alarmierung, Fluchtwege und Sammelplätze wirklich?

Kurz beantwortet

Eine Räumungsübung überprüft unter realistischen Bedingungen, ob Alarmierung, Fluchtwege, Helferorganisation und Sammelplätze funktionieren. Sie wird alle zwei bis fünf Jahre empfohlen, in Sonderbauten und bei Publikumsverkehr häufiger. Die Auswertung mit dokumentierten Räumungszeiten und Schwachstellen ist wichtiger als die Übung selbst.

Auf einen Blick

RechtsgrundlageASR A2.3, DGUV Information 205-033
Intervallalle 2 bis 5 Jahre empfohlen
Dauerhalber Tag inkl. Auswertung
Preis600 bis 1.800 € je nach Objektgröße
ErgebnisProtokoll mit Räumungszeit und Maßnahmen
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Vorteile

Realitätscheck

Papierkonzepte scheitern regelmäßig am ersten Praxistest.

Messbare Zeit

Sie kennen Ihre tatsächliche Räumungszeit statt einer Schätzung.

Sichere Helfer

Evakuierungshelfer erleben ihre Rolle einmal unter Druck.

Dokumentiert

Protokoll als Nachweis gegenüber Aufsicht und Versicherer.

Zielgruppe

Betriebe mit Publikumsverkehr, Pflegeeinrichtungen, Schulen, Produktionsstandorte und alle Objekte mit mehr als einer Etage oder komplexer Fluchtwegführung.

Ablauf

1
Planung

Szenario, Zeitpunkt und Beobachterposten festlegen, Feuerwehr informieren.

2
Durchführung

Alarmierung auslösen, Räumung beobachten, Zeiten stoppen.

3
Sammelplatz

Vollzähligkeitskontrolle und Meldekette prüfen.

4
Auswertung

Schwachstellen dokumentieren, Maßnahmen ableiten, Termin für Nachkontrolle.

Angekündigt oder unangekündigt?

Die erste Übung sollte angekündigt sein, damit niemand in Panik gerät und die Abläufe erst einmal geübt werden. Ab der zweiten Übung liefert eine unangekündigte Variante deutlich belastbarere Ergebnisse – vor allem zur tatsächlichen Räumungszeit.

Häufige Fragen

Eine feste gesetzliche Frist gibt es nicht. ASR A2.3 und die DGUV empfehlen regelmäßige Übungen; in Sonderbauten schreiben die Landesbauordnungen sie teilweise vor.
Die eigentliche Räumung meist unter zehn Minuten, mit Vorbereitung und Auswertung sollten Sie einen halben Tag einplanen.
Nicht zwingend, eine Information vorab verhindert aber Fehlalarme bei aufgeschalteten Brandmeldeanlagen.
Fachlich geprüft: Michael Brandt
Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa), Brandschutzbeauftragter · 14 Jahre Praxis

Quellen: ASR A2.3 · DGUV Information 205-033 „Alarmierung und Evakuierung“. Stand: August 2026.

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