Jährliche Unterweisung

Pflicht nach §12 ArbSchG: mindestens einmal jährlich, arbeitsplatzbezogen und dokumentiert.

Kurz beantwortet

Nach §12 Arbeitsschutzgesetz muss jeder Beschäftigte mindestens einmal jährlich unterwiesen werden, Jugendliche halbjährlich. Zusätzlich ist bei Neueinstellung, Versetzung, neuen Arbeitsmitteln oder nach Unfällen zu unterweisen. Die Unterweisung findet während der Arbeitszeit statt, muss arbeitsplatzbezogen sein und ist zu dokumentieren.

Auf einen Blick

Rechtsgrundlage§12 ArbSchG, DGUV Vorschrift 1 §4
Intervall Erwachsenemindestens jährlich
Intervall Jugendlichehalbjährlich
Weitere AnlässeEinstellung, Versetzung, neue Arbeitsmittel, Unfall
Zeitpunktwährend der Arbeitszeit
NachweisDatum, Inhalt, Teilnehmer, Unterschrift
Preisab 250 € je Gruppe inhouse
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Vorteile

Haftung reduzieren

Der dokumentierte Nachweis ist bei einem Unfall der erste Prüfpunkt.

Arbeitsplatzbezogen

Konkrete Gefährdungen statt allgemeiner Präsentation.

Bündelbar

Brandschutz, Gefahrstoffe und PSA in einem Termin.

Auch digital

Elektronisch zulässig, wenn Rückfragen und Verständniskontrolle möglich sind.

Zielgruppe

Alle Beschäftigten inklusive Aushilfen, Praktikanten, Leiharbeitnehmern und Führungskräften. Bei Jugendlichen im halbjährlichen Rhythmus.

Ablauf

1
Grundlage

Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung je Arbeitsplatz heranziehen.

2
Inhalte festlegen

Gefährdungen, Schutzmaßnahmen, Notfallverhalten, Betriebsanweisungen.

3
Durchführung

Während der Arbeitszeit, verständlich und in der Sprache der Beschäftigten.

4
Nachweis

Datum, Inhalt, Teilnehmer und Unterschriften dokumentieren.

Was gehört inhaltlich hinein?

Die Unterweisung muss sich auf den konkreten Arbeitsplatz beziehen. Eine allgemeine Präsentation für die gesamte Belegschaft erfüllt die Anforderung nur teilweise.

  • Gefährdungen am konkreten Arbeitsplatz und Schutzmaßnahmen
  • Verhalten im Notfall, Flucht- und Rettungswege
  • Umgang mit persönlicher Schutzausrüstung
  • Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe und Maschinen
  • Meldewege bei Beinahe-Unfällen

Wie dokumentieren Sie richtig?

Der Nachweis muss Datum, Inhalt, Namen der Teilnehmer und die Unterschrift enthalten. Bei einem Unfall prüft die Berufsgenossenschaft genau diesen Nachweis. Fehlt er, wird von einer unterlassenen Unterweisung ausgegangen – mit Folgen für Haftung und Bußgeld.

Häufige Fragen

Mindestens einmal jährlich, bei Jugendlichen halbjährlich, zusätzlich bei Einstellung, Versetzung oder neuen Arbeitsmitteln.
Nein. §12 ArbSchG schreibt vor, dass sie während der Arbeitszeit erfolgt.
Eine feste Frist nennt das Gesetz nicht. Üblich sind mindestens zwei Jahre, bei Gefahrstoffen länger.
Der Arbeitgeber oder eine fachkundige beauftragte Person, häufig die Führungskraft mit Unterstützung der SiFa.
Fachlich geprüft: Michael Brandt
Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa), Brandschutzbeauftragter · 14 Jahre Praxis

Quellen: Arbeitsschutzgesetz §12 · DGUV Vorschrift 1 §4 · Jugendarbeitsschutzgesetz §29. Stand: August 2026.

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