Jährliche Unterweisung
Pflicht nach §12 ArbSchG: mindestens einmal jährlich, arbeitsplatzbezogen und dokumentiert.
Nach §12 Arbeitsschutzgesetz muss jeder Beschäftigte mindestens einmal jährlich unterwiesen werden, Jugendliche halbjährlich. Zusätzlich ist bei Neueinstellung, Versetzung, neuen Arbeitsmitteln oder nach Unfällen zu unterweisen. Die Unterweisung findet während der Arbeitszeit statt, muss arbeitsplatzbezogen sein und ist zu dokumentieren.
Auf einen Blick
| Rechtsgrundlage | §12 ArbSchG, DGUV Vorschrift 1 §4 |
|---|---|
| Intervall Erwachsene | mindestens jährlich |
| Intervall Jugendliche | halbjährlich |
| Weitere Anlässe | Einstellung, Versetzung, neue Arbeitsmittel, Unfall |
| Zeitpunkt | während der Arbeitszeit |
| Nachweis | Datum, Inhalt, Teilnehmer, Unterschrift |
| Preis | ab 250 € je Gruppe inhouse |
Vorteile
Der dokumentierte Nachweis ist bei einem Unfall der erste Prüfpunkt.
Konkrete Gefährdungen statt allgemeiner Präsentation.
Brandschutz, Gefahrstoffe und PSA in einem Termin.
Elektronisch zulässig, wenn Rückfragen und Verständniskontrolle möglich sind.
Zielgruppe
Alle Beschäftigten inklusive Aushilfen, Praktikanten, Leiharbeitnehmern und Führungskräften. Bei Jugendlichen im halbjährlichen Rhythmus.
Ablauf
Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung je Arbeitsplatz heranziehen.
Gefährdungen, Schutzmaßnahmen, Notfallverhalten, Betriebsanweisungen.
Während der Arbeitszeit, verständlich und in der Sprache der Beschäftigten.
Datum, Inhalt, Teilnehmer und Unterschriften dokumentieren.
Was gehört inhaltlich hinein?
Die Unterweisung muss sich auf den konkreten Arbeitsplatz beziehen. Eine allgemeine Präsentation für die gesamte Belegschaft erfüllt die Anforderung nur teilweise.
- Gefährdungen am konkreten Arbeitsplatz und Schutzmaßnahmen
- Verhalten im Notfall, Flucht- und Rettungswege
- Umgang mit persönlicher Schutzausrüstung
- Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe und Maschinen
- Meldewege bei Beinahe-Unfällen
Wie dokumentieren Sie richtig?
Der Nachweis muss Datum, Inhalt, Namen der Teilnehmer und die Unterschrift enthalten. Bei einem Unfall prüft die Berufsgenossenschaft genau diesen Nachweis. Fehlt er, wird von einer unterlassenen Unterweisung ausgegangen – mit Folgen für Haftung und Bußgeld.
Häufige Fragen
Quellen: Arbeitsschutzgesetz §12 · DGUV Vorschrift 1 §4 · Jugendarbeitsschutzgesetz §29. Stand: August 2026.
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