Redaktionelle Richtlinien

Worum es hier geht

Auf Pflichtschulung.info geht es um gesetzliche Pflichten. Falsche Angaben können für Betriebe teuer werden. Deshalb legen wir offen, wie unsere Inhalte entstehen – und was wir ausdrücklich nicht leisten.

Diese Richtlinien beschreiben den tatsächlich praktizierten Prozess. Sobald sich daran etwas ändert, ändern wir auch diesen Text.

Wer die Inhalte erstellt

Die Fachbeiträge werden redaktionell durch den Betreiber erstellt. Inhaltlich verantwortlich ist Manuel Forche; die vollständigen Angaben stehen im Impressum.

Eine zusätzliche Prüfung durch benannte externe Sachverständige findet derzeit nicht statt. Wir weisen daher auf den Fachseiten keine Prüfer aus. Sollte sich das ändern, erscheint der Name mit Qualifikation auf der jeweiligen Seite und als Expertenprofil.

Welche Quellen wir verwenden

In dieser Reihenfolge:

  1. Gesetze und Verordnungen im Wortlaut – Arbeitsschutzgesetz, Arbeitsstättenverordnung, Gefahrstoffverordnung, Betriebssicherheitsverordnung, Jugendarbeitsschutzgesetz, DSGVO, BSI-Gesetz, EU-Verordnungen.
  2. Vorschriften und Informationen der DGUV sowie der Berufsgenossenschaften.
  3. Technische Regeln, insbesondere die Arbeitsstättenrichtlinien (ASR).
  4. Veröffentlichungen zuständiger Behörden, etwa des BSI oder der Landesarbeitsschutzbehörden.

Sekundärquellen wie Blogbeiträge oder Anbieterwebsites verwenden wir nicht als Beleg für rechtliche Aussagen.

Wie wir mit gesetzlichen Aussagen umgehen

  • Jede Pflichtangabe wird mit Paragraf und Rechtsquelle benannt, damit sie nachprüfbar ist.
  • Wir formulieren keine pauschalen Pflichten, wo das Gesetz es nicht tut. Ob eine Schulung verpflichtend ist, hängt häufig von Tätigkeit, Gefährdung und Betriebsgröße ab. Diese Abhängigkeit benennen wir.
  • Richtwerte kennzeichnen wir als solche. Die häufig zitierten fünf Prozent Brandschutzhelfer sind ein Richtwert aus der ASR A2.2, keine starre Zahl.
  • Wo die Rechtslage unklar oder umstritten ist, sagen wir das, statt uns auf eine Auslegung festzulegen.

Was wir nicht tun

  • Keine Rechtsberatung. Unsere Inhalte sind allgemeine Information. Im Einzelfall ersetzen sie keine Beratung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit, einen Betriebsarzt oder einen Rechtsanwalt.
  • Keine erfundenen Zahlen. Anbieterzahlen, Preisspannen und Entfernungen auf dieser Website werden aus dem tatsächlichen Anbieterbestand berechnet. Wo uns Daten fehlen, nennen wir keine Zahl.
  • Keine Bewertungen ohne Grundlage. Wir zeigen keine Sterne oder Erfahrungsberichte an, solange wir keine echten erhoben haben.
  • Keine bezahlten Platzierungen in Fachbeiträgen. Anbieter können sich kostenlos listen lassen; die Reihenfolge in Ergebnislisten richtet sich nach Passung und Entfernung, nicht nach Bezahlung.

Aktualisierung

Jeder Fachbeitrag trägt am Ende einen Stand. Wir prüfen die Inhalte, wenn sich eine Rechtsgrundlage ändert, und mindestens einmal jährlich.

Zuletzt haben wir unter anderem das NIS2-Umsetzungsgesetz (in Kraft seit

  1. Dezember 2025) und Artikel 4 der KI-Verordnung (anwendbar seit
  2. Februar 2025) eingearbeitet.

Fehler melden

Wenn Ihnen eine falsche oder veraltete Angabe auffällt, sagen Sie uns bitte Bescheid – über das Formular unter Problem melden oder per E-Mail. Wir korrigieren nachweisbare Fehler zeitnah und vermerken wesentliche Änderungen im Stand des Beitrags.