KI-Kompetenz nach EU AI Act
Artikel 4 verlangt seit Februar 2025 ausreichende KI-Kompetenz aller Beschäftigten, die KI-Systeme einsetzen.
Artikel 4 der EU-KI-Verordnung verpflichtet Anbieter und Betreiber von KI-Systemen seit dem 2. Februar 2025, für ausreichende KI-Kompetenz ihres Personals zu sorgen. Anders als im Arbeitsschutz gibt es kein vorgeschriebenes Curriculum, keine Mindeststundenzahl und keine anerkannte Prüfstelle. Maßgeblich ist, dass die Schulung zu den eingesetzten Systemen, den Aufgaben der Beschäftigten und dem Risiko passt – und dass sie dokumentiert ist.
Auf einen Blick
| Rechtsgrundlage | Art. 4 Verordnung (EU) 2024/1689 (AI Act) |
|---|---|
| Gilt seit | 2. Februar 2025 |
| Betroffen | Anbieter und Betreiber von KI-Systemen |
| Vorgeschriebenes Curriculum | nein |
| Festes Intervall | nein, bei neuen Systemen erneut |
| Dauer | typisch 1 bis 3 Stunden |
| Preis | ab 25 € pro Teilnehmer, Inhouse ab 390 € |
| Nachweis | eigene Dokumentation |
Vorteile
Viele Betriebe kennen die Pflicht noch nicht – ein sauberer Nachweis kostet jetzt wenig Aufwand.
Die Schulung verhindert nebenbei die typischen Fehler: Geschäftsgeheimnisse in öffentlichen Chatbots, ungeprüfte Ergebnisse, unklare Verantwortung.
Lässt sich gut mit der Datenschutz-Unterweisung in einem Termin abdecken.
Ohne Praxisanteil vollständig als Live-Online-Termin durchführbar.
Zielgruppe
Alle Beschäftigten, die KI-Systeme im Arbeitsalltag verwenden – vom Textgenerator über KI-Funktionen in Office- und CRM-Software bis zu Bewerbermanagement und Übersetzungswerkzeugen. Die Pflicht greift unabhängig von der Unternehmensgröße.
Ablauf
Welche KI-Systeme sind im Einsatz, auch als Funktion in bestehender Software?
Wer nutzt was, mit welcher Entscheidungstragweite?
Funktionsweise, Grenzen, Datenschutz, Umgang mit Ergebnissen, betriebliche Regeln.
Inhalt, Datum, Teilnehmer festhalten – das ist der einzige Nachweis, den es gibt.
Was ausreichende KI-Kompetenz bedeutet
Die Verordnung nennt keine Stundenzahl, sondern ein Ziel: Die Beschäftigten sollen KI-Systeme sachkundig einsetzen und Chancen wie Risiken einschätzen können. Der Aufwand darf sich am Risiko orientieren. Wer KI nur für Textentwürfe nutzt, braucht weniger als ein Betrieb, der sie in der Bewerberauswahl einsetzt.
Die häufigste Fehlannahme
Viele Betriebe glauben, sie seien nicht betroffen, weil sie keine eigene KI entwickeln. Artikel 4 gilt aber ausdrücklich auch für Betreiber, also für alle, die KI-Systeme im eigenen Namen verwenden. Sobald jemand im Haus einen KI-Assistenten dienstlich nutzt, greift die Pflicht.
Verhältnis zu anderen Pflichten
Die KI-Kompetenz ersetzt weder die Datenschutz-Unterweisung noch die jährliche Unterweisung nach §12 ArbSchG. Sie lässt sich aber gut mit beiden verbinden, weil die Themen ohnehin ineinandergreifen.
Weil es kein festes Curriculum gibt, unterscheiden sich die Angebote am Markt stark – von der halbstündigen Online-Einweisung bis zum Tagesworkshop. Achten Sie darauf, dass die Schulung Ihre tatsächlich eingesetzten Systeme behandelt und eine verwertbare Teilnahmedokumentation liefert.
Häufige Fragen
Weiterlesen
Welche Pflichtschulungen sind für Unternehmen Pflicht? Pflichten für Ihren Betrieb ermitteln Pflichtschulungen in der Branche Gastronomie Pflichtschulungen in der Branche Pflege und Gesundheit Anbieter für diese Leistung findenQuellen: Verordnung (EU) 2024/1689 über künstliche Intelligenz, Artikel 4, anwendbar seit 2. Februar 2025. Stand: August 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.
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