KI-Kompetenz nach EU AI Act

Artikel 4 verlangt seit Februar 2025 ausreichende KI-Kompetenz aller Beschäftigten, die KI-Systeme einsetzen.

Kurz beantwortet

Artikel 4 der EU-KI-Verordnung verpflichtet Anbieter und Betreiber von KI-Systemen seit dem 2. Februar 2025, für ausreichende KI-Kompetenz ihres Personals zu sorgen. Anders als im Arbeitsschutz gibt es kein vorgeschriebenes Curriculum, keine Mindeststundenzahl und keine anerkannte Prüfstelle. Maßgeblich ist, dass die Schulung zu den eingesetzten Systemen, den Aufgaben der Beschäftigten und dem Risiko passt – und dass sie dokumentiert ist.

Auf einen Blick

RechtsgrundlageArt. 4 Verordnung (EU) 2024/1689 (AI Act)
Gilt seit2. Februar 2025
BetroffenAnbieter und Betreiber von KI-Systemen
Vorgeschriebenes Curriculumnein
Festes Intervallnein, bei neuen Systemen erneut
Dauertypisch 1 bis 3 Stunden
Preisab 25 € pro Teilnehmer, Inhouse ab 390 €
Nachweiseigene Dokumentation
Anfrage starten

Vorteile

Früh dran

Viele Betriebe kennen die Pflicht noch nicht – ein sauberer Nachweis kostet jetzt wenig Aufwand.

Praktischer Nutzen

Die Schulung verhindert nebenbei die typischen Fehler: Geschäftsgeheimnisse in öffentlichen Chatbots, ungeprüfte Ergebnisse, unklare Verantwortung.

Kombinierbar

Lässt sich gut mit der Datenschutz-Unterweisung in einem Termin abdecken.

Auch online

Ohne Praxisanteil vollständig als Live-Online-Termin durchführbar.

Zielgruppe

Alle Beschäftigten, die KI-Systeme im Arbeitsalltag verwenden – vom Textgenerator über KI-Funktionen in Office- und CRM-Software bis zu Bewerbermanagement und Übersetzungswerkzeugen. Die Pflicht greift unabhängig von der Unternehmensgröße.

Ablauf

1
Bestand aufnehmen

Welche KI-Systeme sind im Einsatz, auch als Funktion in bestehender Software?

2
Rollen klären

Wer nutzt was, mit welcher Entscheidungstragweite?

3
Schulen

Funktionsweise, Grenzen, Datenschutz, Umgang mit Ergebnissen, betriebliche Regeln.

4
Dokumentieren

Inhalt, Datum, Teilnehmer festhalten – das ist der einzige Nachweis, den es gibt.

Was ausreichende KI-Kompetenz bedeutet

Die Verordnung nennt keine Stundenzahl, sondern ein Ziel: Die Beschäftigten sollen KI-Systeme sachkundig einsetzen und Chancen wie Risiken einschätzen können. Der Aufwand darf sich am Risiko orientieren. Wer KI nur für Textentwürfe nutzt, braucht weniger als ein Betrieb, der sie in der Bewerberauswahl einsetzt.

Die häufigste Fehlannahme

Viele Betriebe glauben, sie seien nicht betroffen, weil sie keine eigene KI entwickeln. Artikel 4 gilt aber ausdrücklich auch für Betreiber, also für alle, die KI-Systeme im eigenen Namen verwenden. Sobald jemand im Haus einen KI-Assistenten dienstlich nutzt, greift die Pflicht.

Verhältnis zu anderen Pflichten

Die KI-Kompetenz ersetzt weder die Datenschutz-Unterweisung noch die jährliche Unterweisung nach §12 ArbSchG. Sie lässt sich aber gut mit beiden verbinden, weil die Themen ohnehin ineinandergreifen.

Weil es kein festes Curriculum gibt, unterscheiden sich die Angebote am Markt stark – von der halbstündigen Online-Einweisung bis zum Tagesworkshop. Achten Sie darauf, dass die Schulung Ihre tatsächlich eingesetzten Systeme behandelt und eine verwertbare Teilnahmedokumentation liefert.

Häufige Fragen

Ja. Artikel 4 kennt keine Schwelle nach Beschäftigtenzahl oder Umsatz.
Ja, sobald KI-Systeme dienstlich eingesetzt werden. Der Umfang darf aber dem geringen Risiko entsprechen.
Nein. Es gibt weder ein vorgeschriebenes Curriculum noch eine staatlich anerkannte Prüfstelle. Der Nachweis erfolgt über die eigene Dokumentation.
Ein festes Intervall gibt es nicht. Sinnvoll ist eine Auffrischung bei neuen Systemen oder wesentlich veränderter Nutzung.
Redaktionell erstellt auf Grundlage der oben genannten Rechtsquellen. Wie wir arbeiten, steht in unseren redaktionellen Richtlinien. Der Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.

Quellen: Verordnung (EU) 2024/1689 über künstliche Intelligenz, Artikel 4, anwendbar seit 2. Februar 2025. Stand: August 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.

KI-Kompetenz nach EU AI Act anfragen

Kostenlos, unverbindlich, bis zu vier Angebote geprüfter Anbieter aus Ihrer Region – ohne Vermittlungsgebühr.