Digitales und Compliance
Nicht jede Pflichtschulung kommt aus dem Arbeitsschutz. Seit 2025 sind KI-Kompetenz nach dem EU AI Act und die Cybersicherheitsschulung der Geschäftsleitung nach NIS2 hinzugekommen – mit teils persönlicher Haftung.
Leistungen in diesem Bereich
Arbeitsschutz ist der ältere Teil der Schulungspflichten und gut eingespielt. Seit 2025 sind zwei Pflichten dazugekommen, die viele Betriebe noch nicht auf dem Schirm haben: die KI-Kompetenz nach Artikel 4 des EU AI Act und die Schulungspflicht der Geschäftsleitung nach §38 BSI-Gesetz.
Beide unterscheiden sich vom klassischen Arbeitsschutz. Es gibt keine DGUV-Vorschrift, keine feste Stundenzahl und keine anerkannte Ausbildungsstelle. Dafür trifft die NIS2-Pflicht die Geschäftsleitung persönlich und ist nicht delegierbar.
Themen im Detail
Pflichten, Ablauf und Kostenrahmen je Leistung.
NIS2-Schulung für die Geschäftsleitung
Seit Dezember 2025 Pflicht nach §38 BSIG – nicht delegierbar, mit persönlicher Haftung.
KI-Kompetenz nach EU AI Act
Artikel 4 verlangt seit Februar 2025 ausreichende KI-Kompetenz aller Beschäftigten, die KI-Systeme einsetzen.
Datenschutz-Unterweisung
Beschäftigte, die personenbezogene Daten verarbeiten, müssen auf Vertraulichkeit verpflichtet und geschult werden.
Unterweisung am Bildschirmarbeitsplatz
Pflicht für jeden Büroarbeitsplatz – samt Angebot einer Augenuntersuchung.
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