Pflichtschulungen in der Branche Gastronomie

Von der Infektionsschutzbelehrung bis zur Fettbrandlöschung – was in Küche und Service typischerweise gefordert ist.

Kurz beantwortet

In der Gastronomie kommen zu den allgemeinen Arbeitsschutzpflichten zwei branchenspezifische hinzu: die Belehrung nach §43 Infektionsschutzgesetz vor erstmaliger Tätigkeit mit Lebensmitteln, danach alle zwei Jahre durch den Arbeitgeber, sowie die Hygieneschulung nach Anhang II der Verordnung (EG) 852/2004. Beim Brandschutz ist die Fettbrandgefahr in der Küche maßgeblich: Ein Wasserlöscher ist dort gefährlich, erforderlich sind Löscher der Brandklasse F.

Branchenspezifische Gefährdungen

1
Fettbrand in der Küche

Frittiergeräte und Fettbackgeräte sind die häufigste Brandursache in gastronomischen Betrieben. Löschversuche mit Wasser führen zur Fettexplosion. Nötig sind Feuerlöscher der Brandklasse F und eine Übung, die genau diesen Fall abdeckt.

2
Lebensmittelhygiene

Beschäftigte, die mit Lebensmitteln umgehen, müssen vor Tätigkeitsbeginn vom Gesundheitsamt belehrt werden. Die Wiederholung alle zwei Jahre liegt beim Arbeitgeber und wird bei Kontrollen geprüft.

3
Rutschgefahr und Schnittverletzungen

Nasse Böden, heiße Oberflächen und scharfe Werkzeuge prägen die Unterweisung. Rutschhemmendes Schuhwerk gehört zur persönlichen Schutzausrüstung.

4
Wechselnde Belegschaft

Aushilfen und Saisonkräfte sind vor Aufnahme der Tätigkeit zu unterweisen – nicht erst beim nächsten Jahrestermin.

Typischerweise relevante Pflichten

Ob eine Pflicht im Einzelfall greift, ergibt sich aus Ihrer Gefährdungsbeurteilung.

PflichtRechtsgrundlageIntervall
Infektionsschutzbelehrung §43 IfSG vor Tätigkeitsbeginn, dann alle 2 Jahre
Lebensmittelhygiene und HACCP VO (EG) 852/2004 Anhang II regelmäßig
Brandschutzhelfer mit Fettbrandübung ASR A2.2 Auffrischung alle 3 bis 5 Jahre
Ersthelfer (10-Prozent-Quote) DGUV Vorschrift 1 §26 Fortbildung alle 2 Jahre
Jährliche Unterweisung §12 ArbSchG jährlich
Gefahrstoffunterweisung (Reinigungsmittel) §14 GefStoffV jährlich
Gastronomiebetriebe zählen nicht zu den Verwaltungs- und Handelsbetrieben. Für Ersthelfer gilt daher die 10-Prozent-Quote, nicht 5 Prozent.

Häufige Fragen

Alle, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen – Küche, Service, Spülbereich und Aushilfen. Die Erstbelehrung erfolgt durch das Gesundheitsamt oder einen beauftragten Arzt, die Folgebelehrungen alle zwei Jahre durch den Arbeitgeber.
Für Fettbrände ist ein Löscher der Brandklasse F erforderlich. Pulver- oder Wasserlöscher sind bei Fettbränden ungeeignet bis gefährlich.
Ja, vor Aufnahme der Tätigkeit. Die Dauer des Arbeitsverhältnisses spielt keine Rolle.

Quellen: Arbeitsschutzgesetz · DGUV Vorschrift 1 · ASR A2.2 und A2.3 · die jeweils in der Tabelle genannten Verordnungen. Stand: August 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.

Redaktionell erstellt. Mehr dazu in den redaktionellen Richtlinien.

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