Pflichtschulungen in der Branche Pflege und Gesundheit

Biologische Arbeitsstoffe, Nadelstichverletzungen und Evakuierung nicht gehfähiger Personen.

Kurz beantwortet

In Pflege und Gesundheitswesen tritt die Biostoffverordnung neben das Arbeitsschutzgesetz: Vor Aufnahme der Tätigkeit und danach mindestens jährlich ist arbeitsplatzbezogen zu unterweisen (§14 BioStoffV). Beim Brandschutz unterscheidet sich die Lage grundlegend von anderen Branchen, weil ein Teil der Personen nicht selbstständig fliehen kann – Räumungskonzepte arbeiten deshalb mit horizontaler Evakuierung in andere Brandabschnitte statt mit Gebäuderäumung.

Branchenspezifische Gefährdungen

1
Biologische Arbeitsstoffe

Unterweisung nach §14 BioStoffV vor Tätigkeitsbeginn und mindestens jährlich, mündlich und arbeitsplatzbezogen. Zusätzlich gilt die TRBA 250 für Tätigkeiten im Gesundheitsdienst.

2
Nadelstichverletzungen

Sichere Instrumente sind vorgeschrieben, wo sie verfügbar sind. Die Unterweisung muss den Meldeweg nach einer Verletzung abdecken – er entscheidet über die Postexpositionsprophylaxe.

3
Evakuierung nicht gehfähiger Personen

Räumung bedeutet hier meist nicht Flucht ins Freie, sondern Verlegung in einen anderen Brandabschnitt. Das erfordert ein eigenes Konzept und Übungen, die dieses Vorgehen abbilden.

4
Heben und Tragen

Muskel-Skelett-Belastungen sind die häufigste Ursache für Ausfalltage in der Pflege. Kinästhetik und Hilfsmittelnutzung gehören in die Unterweisung.

Typischerweise relevante Pflichten

Ob eine Pflicht im Einzelfall greift, ergibt sich aus Ihrer Gefährdungsbeurteilung.

PflichtRechtsgrundlageIntervall
Unterweisung biologische Arbeitsstoffe §14 BioStoffV, TRBA 250 jährlich
Jährliche Unterweisung §12 ArbSchG jährlich
Evakuierungshelfer und Räumungskonzept §10 ArbSchG, ASR A2.3 Übung alle 2 bis 5 Jahre
Brandschutzhelfer ASR A2.2 Auffrischung alle 3 bis 5 Jahre
Gefahrstoffunterweisung (Desinfektion, Zytostatika) §14 GefStoffV jährlich
Datenschutz-Unterweisung (Patientendaten) Art. 32 DSGVO jährlich üblich
Krankenhäuser und Pflegeheime sind in der Regel Sonderbauten. Aus der jeweiligen Landesbauordnung können zusätzliche Anforderungen an Brandschutzkonzept und Brandschutzbeauftragten folgen.

Häufige Fragen

Vor Aufnahme der Tätigkeit und danach mindestens einmal jährlich, mündlich und bezogen auf den konkreten Arbeitsplatz.
In der Regel horizontal: Betroffene werden in einen benachbarten Brandabschnitt verlegt, nicht ins Freie gebracht. Das Konzept muss auf das Gebäude abgestimmt sein und geübt werden.
Der Gesundheitssektor gehört zu den vom BSI-Gesetz erfassten Bereichen. Ob ein Haus als wichtige oder besonders wichtige Einrichtung gilt, hängt von Größe und Umsatz ab und sollte rechtlich geprüft werden.

Quellen: Arbeitsschutzgesetz · DGUV Vorschrift 1 · ASR A2.2 und A2.3 · die jeweils in der Tabelle genannten Verordnungen. Stand: August 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.

Redaktionell erstellt. Mehr dazu in den redaktionellen Richtlinien.

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