Pflichtschulungen in der Branche Büro und Verwaltung
Der Irrtum, im Büro sei nichts zu tun – und was tatsächlich vorgeschrieben ist.
Auch reine Bürobetriebe unterliegen dem Arbeitsschutzgesetz. Verpflichtend sind die Gefährdungsbeurteilung nach §5 ArbSchG, die jährliche Unterweisung nach §12 ArbSchG, Brandschutzhelfer nach ASR A2.2 und Ersthelfer nach DGUV Vorschrift 1 §26. Bürospezifisch kommt die Unterweisung am Bildschirmarbeitsplatz nach Anhang Nummer 6 der Arbeitsstättenverordnung hinzu, verbunden mit dem Angebot einer Augenuntersuchung. Für Verwaltungs- und Handelsbetriebe gilt bei Ersthelfern die niedrigere Quote von 5 Prozent.
Branchenspezifische Gefährdungen
Unterweisung vor Tätigkeitsbeginn und danach jährlich, dazu die Angebotsvorsorge zur Untersuchung der Augen. Das Angebot muss nachweisbar erfolgt sein – auch wenn niemand es annimmt.
Für Telearbeitsplätze in der Wohnung gelten die Anforderungen an Bildschirmarbeit weiter. In der Praxis wird das über eine Selbstauskunft und eine ergänzende Unterweisung gelöst.
In gemischt genutzten Bürogebäuden liegen Flucht- und Rettungswege oft außerhalb des eigenen Mietbereichs. Die Abstimmung mit Vermieter und Nachbarnutzern gehört zum Räumungskonzept.
Bürobetriebe verarbeiten fast immer personenbezogene Daten. Die häufigste meldepflichtige Panne ist nicht der Angriff von außen, sondern die falsch adressierte E-Mail.
Sie ist seit 2013 ausdrücklich Teil der Gefährdungsbeurteilung nach §5 ArbSchG und wird in Bürobetrieben am häufigsten übersehen.
Typischerweise relevante Pflichten
Ob eine Pflicht im Einzelfall greift, ergibt sich aus Ihrer Gefährdungsbeurteilung.
| Pflicht | Rechtsgrundlage | Intervall |
|---|---|---|
| Gefährdungsbeurteilung inkl. psychischer Belastung | §5 ArbSchG | bei Änderungen |
| Jährliche Unterweisung | §12 ArbSchG | jährlich |
| Unterweisung Bildschirmarbeitsplatz | ArbStättV Anhang Nr. 6 | jährlich |
| Brandschutzhelfer | ASR A2.2 | Auffrischung alle 3 bis 5 Jahre |
| Ersthelfer (5-Prozent-Quote) | DGUV Vorschrift 1 §26 | Fortbildung alle 2 Jahre |
| Datenschutz-Unterweisung | Art. 32 und 39 DSGVO | jährlich üblich |
| KI-Kompetenz bei Einsatz von KI-Systemen | Art. 4 EU AI Act | bei neuen Systemen |
Häufige Fragen
Quellen: Arbeitsschutzgesetz · DGUV Vorschrift 1 · ASR A2.2 · die jeweils in der Tabelle genannten Vorschriften und Normen. Stand: August 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.
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