Pflichtschulungen in der Branche Logistik und Lager
Flurförderzeuge, Ladungssicherung und Regalprüfung – wo die Verantwortung oft zwischen Verlader und Fahrer zerfällt.
In Lager und Logistik stehen drei Pflichten im Vordergrund, die es in anderen Branchen so nicht gibt: die Befähigung zum Führen von Flurförderzeugen nach DGUV Vorschrift 68, die jährliche Regalinspektion durch eine befähigte Person nach DIN EN 15635 und die Ladungssicherung, für die §22 StVO und §412 HGB die Verantwortung auf mehrere Beteiligte verteilen. Hinzu kommt, dass Schichtbetrieb die Quoten für Brandschutzhelfer und Ersthelfer je Schicht erfüllt verlangt.
Branchenspezifische Gefährdungen
Der sogenannte Staplerschein allein genügt nicht. Erforderlich sind Ausbildung, gesundheitliche Eignung, Mindestalter 18 Jahre und eine schriftliche Beauftragung durch den Unternehmer – dazu eine jährliche Unterweisung. Fehlt die schriftliche Beauftragung, fehlt die Befähigung.
Verantwortlich sind nicht nur Fahrer, sondern nach §412 HGB auch der Verlader für die betriebssichere Verladung. In der Praxis fällt die Zuständigkeit häufig zwischen Disposition, Lager und Fahrer durch.
Nach DIN EN 15635 ist mindestens jährlich eine Inspektion durch eine befähigte Person durchzuführen, dazu regelmäßige Sichtkontrollen. Angefahrene Rahmen sind die häufigste Ursache für Regaleinstürze.
Brandschutzhelfer und Ersthelfer müssen in jeder Schicht anwesend sein. Wer nur die Gesamtbelegschaft rechnet, steht nachts regelmäßig ohne da.
Die Trennung von Fußgänger- und Fahrverkehr ist ein Kernthema der Gefährdungsbeurteilung und gehört in jede Unterweisung.
Typischerweise relevante Pflichten
Ob eine Pflicht im Einzelfall greift, ergibt sich aus Ihrer Gefährdungsbeurteilung.
| Pflicht | Rechtsgrundlage | Intervall |
|---|---|---|
| Fahrausweis Flurförderzeuge | DGUV Vorschrift 68, Grundsatz 308-001 | jährliche Unterweisung |
| Jährliche Unterweisung | §12 ArbSchG | jährlich |
| Regalinspektion durch befähigte Person | DIN EN 15635, §14 BetrSichV | jährlich |
| Ladungssicherung | §22 StVO, §412 HGB, VDI 2700 | regelmäßig |
| Brandschutzhelfer je Schicht | ASR A2.2 | Auffrischung alle 3 bis 5 Jahre |
| Ersthelfer (10-Prozent-Quote) | DGUV Vorschrift 1 §26 | Fortbildung alle 2 Jahre |
| Sicherheitsbeauftragte ab 21 Beschäftigten | DGUV Vorschrift 1 §20 | laufend |
Häufige Fragen
Quellen: Arbeitsschutzgesetz · DGUV Vorschrift 1 · ASR A2.2 · die jeweils in der Tabelle genannten Vorschriften und Normen. Stand: August 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.
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