Pflichtschulungen in der Branche Produktion und Handwerk

Maschinen, Gefahrstoffe, Lärm und Flurförderzeuge – die Branche mit den meisten parallelen Pflichten.

Kurz beantwortet

In Produktion und Handwerk greifen die meisten tätigkeitsbezogenen Pflichten gleichzeitig. Neben der jährlichen Unterweisung nach §12 ArbSchG kommen typischerweise Gefahrstoffunterweisung nach §14 GefStoffV, Unterweisung zu Arbeitsmitteln nach §12 BetrSichV, Lärmunterweisung ab 80 dB(A) sowie der Fahrausweis für Flurförderzeuge hinzu. Ab regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten sind zusätzlich Sicherheitsbeauftragte zu bestellen.

Branchenspezifische Gefährdungen

1
Maschinen und Arbeitsmittel

Nach §12 BetrSichV ist vor der ersten Benutzung und bei Veränderungen zu unterweisen. Schutzeinrichtungen dürfen nicht umgangen werden – gerade das ist in der Praxis der häufigste Unfallhergang.

2
Gefahrstoffe

Betriebsanweisungen müssen schriftlich vorliegen und die Unterweisung mündlich und arbeitsplatzbezogen erfolgen. Ein ausgehängtes Sicherheitsdatenblatt ersetzt beides nicht.

3
Lärm

Ab 80 dB(A) Unterweisung und Angebotsvorsorge, ab 85 dB(A) Tragepflicht für Gehörschutz und arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge.

4
Flurförderzeuge

Fahrer müssen mindestens 18 Jahre alt, geeignet, ausgebildet und schriftlich beauftragt sein. Alle vier Punkte müssen zusammen vorliegen – ein Staplerschein allein genügt nicht.

5
Schichtbetrieb

Brandschutzhelfer- und Ersthelferquoten gelten je Schicht. Wer nur die Gesamtbelegschaft rechnet, hat nachts regelmäßig zu wenige.

Typischerweise relevante Pflichten

Ob eine Pflicht im Einzelfall greift, ergibt sich aus Ihrer Gefährdungsbeurteilung.

PflichtRechtsgrundlageIntervall
Jährliche Unterweisung §12 ArbSchG jährlich
Unterweisung zu Arbeitsmitteln §12 BetrSichV vor Benutzung, dann jährlich
Gefahrstoffunterweisung und Betriebsanweisungen §14 GefStoffV jährlich
Lärmunterweisung LärmVibrationsArbSchV §11 jährlich
Fahrausweis Flurförderzeuge DGUV Vorschrift 68 jährliche Unterweisung
Sicherheitsbeauftragte ab 21 Beschäftigten DGUV Vorschrift 1 §20 laufend
Brandschutzhelfer ASR A2.2 Auffrischung alle 3 bis 5 Jahre
Bei erhöhter Brandgefährdung – etwa durch Schweißarbeiten, brennbare Stäube oder Lösemittel – liegt der Bedarf an Brandschutzhelfern über dem Richtwert von 5 Prozent.

Häufige Fragen

Nein. Neben der Ausbildung braucht es die schriftliche Beauftragung durch den Unternehmer, die gesundheitliche Eignung und eine jährliche Unterweisung.
Der Richtwert von 5 Prozent gilt für normale Brandgefährdung. Bei erhöhter Gefährdung ist ein höherer Anteil anzusetzen; die konkrete Zahl ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung.
Nein. Die Betriebsanweisung muss schriftlich vorliegen, die Unterweisung zusätzlich mündlich und arbeitsplatzbezogen erfolgen.

Quellen: Arbeitsschutzgesetz · DGUV Vorschrift 1 · ASR A2.2 und A2.3 · die jeweils in der Tabelle genannten Verordnungen. Stand: August 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.

Redaktionell erstellt. Mehr dazu in den redaktionellen Richtlinien.

In 60 Sekunden zur passenden Schulung

Kostenlos, unverbindlich, bis zu vier Angebote geprüfter Anbieter aus Ihrer Region – ohne Vermittlungsgebühr.